- Der Abschluss einer Gebäudeversicherung ist in Deutschland keine Pflicht. Dennoch sollte ein jeder Immobilienbesitzer eine solche Versicherung abschließen. Die Versicherung fürs Gebäude zahlt bei Schäden durch Explosion & Implosion, Leitungswasser, Feuer, Blitzschlag, Sturm & Hagel.
- Neben dem Basischutz einer solchen Versicherung gibt es auch die Möglichkeit, die Leistungen zu erweitern. Zusätzlich können Elementarschäden, Glasbruch sowie Photovoltaik- & Solaranlagen versichert werden.
- Zwischen den einzelnen Anbietern gibt es teilweise starke Differenzen, was sowohl die Leistung, als auch die Kosten angeht. Durch einen Vergleich lassen sich viele hundert Euro pro Jahr einsparen.
In Deutschland gelten die Menschen als überversichert – diese These ist nicht neu und trifft auf viele tatsächlich zu. Klar ist zudem, dass nicht jeder Abschluss einer Versicherung sinnvoll ist.
Auf die Gebäudeversicherung (kurz GV) trifft dies jedoch nicht zu. Diese Art der Absicherung gilt zu den bedeutsamsten in Deutschland und wird von Experten als unverzichtbar bezeichnet.
Was ist eine Gebäudeversicherung?
Bei der Wohngebäudeversicherung handelt es sich um eine Absicherung des Gebäudes. Ziel dieser Versicherung ist es, den Hauseigentümer bei einem Sachschaden vor den finanziellen Folgen zu schützen.
Diese Art der Versicherung ist deutlich komplexer als andere Arten und kann individuell auf den eigenen Bedarf angepasst werden. Grundsätzlich sind bei Abschluss des Vertrages das komplette Gebäude sowie die darin verbauten Gegenstände versichert.
Für wen kommt eine Wohngebäudeversicherung in Frage?
Eine Wohngebäudeversicherung ist für alle empfehlenswert, die selbst Eigentum besitzen – sei es in Form einer Wohnung (GV über die Wohnungseigentümergemeinschaft) oder eines Hauses. Eine Pflicht für den Abschluss einer solchen Versicherung gibt es zwar nicht – doch jeder Eigentumsbesitzer tut gut daran, eine Versicherung für sein Gebäude abzuschließen.
Wer in einer Eigentümergemeinschaft lebt, kann die Kosten für eine solche Versicherung aufteilen. Viele Eigentümer fragen sich bis heute, weshalb sie eine Gebäudeversicherung abschließen sollten.
Solange noch kein Schaden vorlag, mag diese Denkweise vermutlich noch logisch erscheinen – doch bei einem schweren Schaden an der Immobilie sind die Kosten meist immens hoch. Und seien wir ehrlich: Wer hat schon Lust, diese finanzielle Last zu tragen?
Die Antwort kann man sich wohl selbst geben. Deshalb ist es auch empfehlenswert, einen Abschluss anzuvisieren. Dadurch schĂĽtzen sie sich vor Kosten, die absolut nicht notwendig sind.
Ab wann wird eine Wohngebäudeversicherung empfohlen?
Die Gebäudeversicherung ist im Schadenfall unerlässlich. Deshalb empfiehlt es sich, diese Art der Absicherung am besten direkt nach dem Erwerb abzuschließen. Wenn sie also ein Haus kaufen, sollten sie unmittelbar nach dem Vertragsabschluss einen Vergleich durchführen und eine solche Absicherung für die neuen vier Wände abschließen.
Die Leistungen einer Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung zählt zu denen, die in Deutschland am komplexesten ist. Das zeigt sich auch an den Leistungen, die im Grundsatz absolut vielfältig sind. Welche Leistungen im Schadenfall genau versichert sind, hängt im Wesentlichen erst einmal von dem jeweiligen Versicherer ab.
Grundsätzlich ist diese Versicherung ein Zusammenspiel aus Sturm-, Feuer- und Leitungswasserversicherung. Die “Versicherung gegen Feuer” wird oftmals auch als Gebäudebrandversicherung bezeichnet. Wer Wohneigentum besitzt und eine solche Versicherung abschlieĂźt, der erhält die folgenden Leistungen:
- Versicherungsschutz bei Schäden, die durch einen Sturm oder durch Hagel entstehen
- Schutz im Schadenfall bei einem Brand, bei Feuer oder Blitzschlag
- Absicherung durch einen Leitungswasserschaden, bei einem Rohrbruch oder bei Schäden durch Frost
Die Gebäudeversicherung beinhaltet die generellen Wohngebäude- und Versicherungsbedingungen. Diese Art der Versicherung kann individuell auf den jeweiligen Bedarf zugeschnitten werden. So können beispielsweise nur einzelne Gefahrengruppen abgesichert werden – oder sie entscheiden sich für eine komplette Versicherung.
Was ist alles versichert?
Was genau alles versichert ist, hängt von den Prämissen und dem Versicherer ab. Die GV kommt für verschiedene Schäden auf, die durch Brand, Hagel, Sturm oder Blitz entstehen. Die Erstattung der Kosten ist recht vielfältig. Die Versicherung umfasst beispielsweise einfache Reparaturen, die Instandsetzung von Rohren oder aber auch den Wiederaufbau (z.B. bei einem Totalverlust).
Auch bei einem Schaden durch Leitungswasser oder bei Überspannung kommt die GV auf. All diese Leistungen zählen zu den Basis-Leistungen. Als Eigentümer haben sie die Chance, die Versicherung optional zu erweitern und auf Ihren Bedarf genau anzupassen.
In welcher Höhe wird im Schadensfall gezahlt?
Ein Schadenfall ist oft mit mehr als nur hohen Kosten verbunden. Es bedarf Zeit und bei den eigenen vier Wänden schwingen auch Emotionen mit. Deshalb ist es wichtig, sich vor dem Abschluss einer GV umfassend zu informieren.
Ist ein Schadenfall erst einmal eingetreten, so haftet die Versicherung fĂĽr die Kosten der Wiederbeschaffung. Und genau hier wird es kompliziert, weshalb Versicherungsnehmer den Vertrag genauer prĂĽfen sollten.
Die Höhe der Zahlung im Schadenfall hängt davon ab, welcher Begriff im Vertrag festgeschrieben wurde. So unterscheidet man wesentlich zwischen dem Zeit-, dem Neu- und dem Wiederbeschaffungswert.
Verantwortlich für die Entschädigung im Leistungsfall ist das Bedingungswerk der GV. Dieses regelt detailliert, welche Kosten von dem Anbieter übernommen werden. Dort ist auch zu entnehmen, welche Höhe im Schadensfall gezahlt wird.
Diese Schäden sind abgedeckt
Die GV deckt sämtliche mit dem jeweiligen Gebäude verbundenen Teile ab. Dazu zählen also nicht nur die Mauern und das Mobiliar, sondern auch Türen, Fenster und Treppen. Grundsätzlich kommt die Gebäudeversicherung immer dann ins Spiel, wenn Schäden am Gebäude entstehen.
Um das Ganze etwas verständlicher zu machen: All die Dinge, welche sie bei einem Umzug nicht transportieren können und die unbeweglich sind, fallen in jedem Fall unter die GV. Die allgemeinen Versicherungskonditionen sind auch bei allen Anbietern in etwa identisch.
Unterschiede gibt es jedoch bei den zusätzlichen Vereinbarungen und natürlich bei den Preisen, die teilweise doch recht stark variieren.
Versicherte Basisrisiken
Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung spricht man von den versicherten Basisrisiken. Damit gemeint sind nicht nur Sturm, Hagel oder Brand. Welche Risiken das sind und was damit verbunden ist, möchten wir im Folgenden ein wenig genauer erläutern.
Mit Anprall oder Absturz ist Folgendes gemeint:
Wird eine Wohnung oder ein Haus durch Anprall oder Absturz von einem Luftfahrzeug beschädigt, so ist dies ein Fall für die GV. Dabei umfasst dieses Szenario nicht nur das Luftfahrzeug, sondern auch die damit verbunden Materialstücke und die Ladung, welche das Objekt transportiert. Die Versicherungspolice beinhaltet auch Trümmerschäden – eine Explosion oder ein Brand sind dabei nicht zwingend erforderlich. Bei älteren Bedingungswerken war der Leistungsumfang geringer und bestand nur in bemannten Flugkörpern. Mittlerweile ist das Ganze jedoch auf den Begriff Luftfahrzeug erweitert worden.
Die GV enthält als Basisrisiko den Anprall und Absturz. Damit sind auch sämtliche Folgeschäden verbunden, die durch den Absturz entstehen.
Elementarschadenversicherung bei Naturgewalten
Aufgrund des Klimawandels entscheiden sich immer mehr Eigentümer beim Abschluss einer Gebäudeversicherung dazu, eine Elementarschadenversicherung bei Naturgewalten zu implementieren. Verwunderlich ist diese Tatsache nicht, schließlich richten Unwetter jährlich große Schäden in Deutschland an.
Eine GV mit den Basis-Leistungen hilft hier nicht. Die Elementarschadenversicherung ist optional buchbar und in jedem Fall eine sinnvolle Ergänzung zur GV – gerade in Regionen, wo schon häufiger Naturkatastrophen vorgekommen sind. Die Elementarschadenversicherung ist auch als Naturgefahrenversicherung bekannt.
- Mögliche Reparaturen am Haus und den umliegenden Gebäuden wie der Garage oder einem Schuppen.
- Sanierungsarbeiten des Gebäudes inklusive der Trockenlegung
- Einen möglichen Abriss und den Aufbau eines gleichwertigen Hauses.
Wann zahlt die Gebäudeversicherung und wann zahlt sie nicht?
Die Gebäudeversicherung zahlt in der Regel bei Schäden am Haus. Es gibt jedoch Situationen, in denen sich ein Versicherer von der Leistungspflicht befreit. Dazu zählt beispielsweise grobe Fahrlässigkeit, sofern diese nicht im Vertrag festgehalten wird. Verzichten Eigentümer auf eine Versicherung für Naturgewalten, so sind sie im Schadenfall ebenso wenig versichert.
Daher gilt: WohnungseigentĂĽmer sollten genau prĂĽfen, welche Leistungen in dem Vertrag enthalten sind und welche wichtig sind.
Was kostet eine Gebäudeversicherung?
Die Kosten für die Versicherung des Gebäudes hängen von einer Reihe an Faktoren ab. Zum einen, und das ist natürlich die größte Vakanz, sind die individuellen Vertragsbedingungen entscheidend.
Eine Gebäudeversicherung mit Elementarschäden wird folglich mehr kosten als eine Versicherung, in der nur die wesentlichen Dinge enthalten sind. Hinzu kommt: Die Kosten für eine Versicherung eines Gebäudes hängt auch von dem Bundesland ab.
Es ist unmöglich, die Kosten einer Gebäudeversicherung zu pauschalisieren. Fakt ist aber, dass diese pro Jahr normalerweise nicht höher als 300 Euro ausfallen dürften.
- Standort
- Wohnfläche (Wohnräume, Hobbyräume, etc.)
- Alter des Gebäudes
- Leistungsumfang
- Versicherte Gefahren
- Nutzungsdauer
- Geografische Lage
- Der Wert des Gebäudes
Wohngebäudeversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung wählen?
Bei dieser Frage scheiden sich die Geister. Eine Selbstbeteiligung ist durchaus sinnvoll, schließlich wirkt sich dies positiv auf die Höhe des zu zahlenden Versicherungsbeitrages aus. Erfahrungsgemäß ist eine Selbstbeteiligung von 300 Euro am besten – dadurch wird ein optimales Verhältnis aus Preis und Leistung geschaffen.
Wie wird der Wert des Gebäudes festgelegt?
Für die Ermittlung des Wertes eines Gebäudes wird die Methode 1914 genutzt. Der Wert 1914 wird dabei durch den Gebäude-Neuwert und den Baupreisindex errechnet.
Die genaue Formel fĂĽr den Wert 1914 lautet:
Neubauwert / Baupreisindex des entsprechenden Jahres x 100
Das ist jedoch nur die halbe Miete, denn für die Errechnung des Gebäudewertes ist noch eine weitere Formel erforderlich.
Zur Errechnung des Gebäudewertes wird der Wert 1914 mit dem derzeitig geltenden Baupreisindex multipliziert und anschließend durch 100 geteilt.
Um das Ganze einmal in der Praxis zu ermitteln, haben wir nachfolgend eine kurze Beispielrechnung hinzugefĂĽgt:
Wert des Gebäudes (errichtet wurde das Gebäude 2010) | 250.000 € |
Baupreisindex im Jahr 2005 | 1.053,4 € |
Wert 1914 | 23.732,68 € |
Baupreisindex im Jahr 2017 | 1.330,7 € |
Wert des Gebäudes im Jahr 2017 | 315.810,77 € |
Quelle: https://www.cosmosdirekt.de/wohngebaeudeversicherung/versicherungssumme/
Was bedeutet der Wert 1914?
 Immer wieder geistert rund um die Gebäudeversicherung der Wert 1914 durch die Gegend. Doch nur die wenigsten wissen, worum es sich dabei handelt. Der Wert 1914 lässt sich am besten wie folgt erklären: Hierbei handelt es sich um den Gebäudeversicherungswert, der als Hilfe dient.
Er dient jedoch als rein fiktiver Wert zur Ermittlung des passenden Gebäudeneuwertes. Außerdem wird er auch als Hilfe für die Versicherungsprämien verwendet.
Was bedeutet gleitender Neuwert?
Neben dem Wert 1914 gibt es einen weiteren Begriff, welcher immer wieder rund um die GV herumgeistert – die Rede ist von dem gleitenden Neuwert. Dieser neue Wert ist der Betrag, welcher nach einem Schaden benötigt wird, um das Objekt in neuwertigen Zustand wiederherzustellen.
Für die Höhe der Versicherungsprämie ist der gleitende Neuwertfaktor essenziell. Der Großteil der Versicherer nutzt diesen Faktor für die Ermittlung der Versicherungsprämie. Wie hoch dieser Wert ist, hängt vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ab. Der Ausschuss teilt einmal pro Jahr den neu geltenden Wert mit.
Diese Art des Faktors bedient sich zweier Aspekte – zum einen gilt der Blick auf die Entwicklung des Baupreisindex. Aber auch die Tariflöhne im Baugewerbe spielen eine Rolle; kein Wunder, schließlich sind die Unternehmen der Branche für Reparaturen oder einen möglichen Wiederaufbau zuständig.
Die Entwicklung des gleitenden Neuwertfaktors in den letzten Jahren
Die Entwicklung zeigt logischerweise, dass der Wert in den letzten Jahren konstant gestiegen ist. 2010 lag der Wert noch bei 15,20 und heutzutage ist er sehr viel höher.
Die folgende Statistik wird dies in jedem Fall verdeutlichen:
Faktor zur Ermittlung des gleitenden Neuwerts | Jahr | Veränderung pro Jahr |
15,20 | 2010 | 0,29 gegenĂĽber 2009 |
15,40 | 2011 | 0,20 gegenĂĽber 2010 |
15,78 | 2012 | 0,38 gegenĂĽber 2011 |
16,08 | 2013 | 0,30 gegenĂĽber 2012 |
16,45 | 2014 | 0,37 gegenĂĽber 2013 |
16,74 | 2015 | 0,29 gegenĂĽber 2014 |
17,03 | 2016 | 0,29 gegenĂĽber 2015 |
17,39 | 2017 | 0,36 gegenĂĽber 2016 |
17,87 | 2018 | 0,48 gegenĂĽber 2017 |
Quelle: https://www.cosmosdirekt.de/wohngebaeudeversicherung/versicherungssumme/
Was versteht man unter Bauartklassen?
Ein wichtiger Aspekt bei der Gebäudeversicherung ist die Bauartklasse. Diese Kategorisierung ist wichtig und erfolgt über die Bauweise und der Bedachung. Die einzelnen Bauartklassen variieren von Land zu Land.
In Deutschland gibt es eine ganze Reihe von Klassifizierungen – für Gebäude haben sich jedoch fünf unterschiedliche durchgesetzt. Es gibt übrigens zwei unterschiedliche Kürzel, die für die Bauklassen – BKL und BAK. Innerhalb der Klassen 1 bis 5 werden die Gebäude jeweils von den Versicherungsunternehmen eingeteilt und festgelegt.
Welche Faktoren enthält die Versicherungssumme?
Um die Versicherungssumme übereinstimmend festzulegen, fragt die jeweilige Versicherung vor dem Abschluss wichtige Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem:
-  Größe
- Ausstattung
- Hausaufbau
- Â Anzahl der Garagen
- Bauart
- Dach
- Voll-/Teilunterkellerung
- Baujahr
- Region
- Postleitzahl
Das sind natürlich nur einige Faktoren, die in der Versicherungssumme enthalten sind. Auch Photovoltaik-Anlagen oder Gartenhäuser fallen am Ende unter die gesamte Versicherungssumme.
Kündigungsrecht der Gebäudeversicherung bei Hauskauf
Wer ein Haus oder eine Wohnung von einem Vorbesitzer kauft, der ĂĽbernimmt die bis dato geltende GV automatisch. Falls die Leistungen jedoch nicht zusagen oder der Preis zu hoch ist, so besteht im ersten Monat ein auĂźerordentliches KĂĽndigungsrecht.
Der Zeitraum für eine mögliche Kündigung besteht ab dem Tag der Umschreibung ins Grundbuch. Die neuen Eigentümer haben das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen. Alternativ besteht aber auch die Möglichkeit, den Vertrag zum Ende eines Kalenderjahres zu kündigen.
 Ab wann muss der Käufer die Gebäudeversicherung zahlen?
 Der Käufer muss die Gebäudeversicherung für das laufende Jahr zahlen – jedoch nicht allein. Die Versicherungsprämie wird zwischen dem Verkäufer und neuen Eigentümer ausgemacht. Wer welche Teile bezahlt, variiert und liegt an dem Verhandlungsgeschick des alten und neuen Besitzers.
Wird die Versicherung für das Gebäude allerdings gekündigt, so muss der Käufer nichts zahlen. In diesem Fall wird der Verkäufer in die Pflicht genommen.
 Was passiert mit der Gebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel?
 Wird ein Gebäude verkauft, so wird die bis dato geltende Gebäudeversicherung auf den neuen Eigentümer überschrieben. Das ist Pflicht laut dem Versicherungsvertragsgesetzes. Wie bereits oben beantwortet, muss der Käufer die Versicherung des Gebäudes nach dem Verkauf jedoch nicht übernehmen.
Ganz gleich, welche Wege der Veräußerung genutzt werden. Der Käufer gilt erst einmal als neuer Versicherungsnehmer. Viele wissen jedoch nicht, wer den Versicherer über den Eigentümerwechsel informieren muss.
Laut dem VVG ist in § 97 geregelt, dass beide Vertragsparteien gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Versicherung zu informieren. Für diese Benachrichtigung brauchen sich die beiden jedoch keine zu Gedanken machen. Ein formloses Schreiben genügt vollkommen.
 Leerstand oder Renovierungsarbeiten der Versicherung melden
 Sind die alten Mieter aus der Wohnung oder dem Haus ausgezogen? Dann sollte dementsprechend gehandelt werden. Bei normaler Nutzung haftet die Versicherung für mögliche Schäden.
Ist das Haus jedoch nicht bewohnt, so gilt es, schnell die Versicherung darüber zu informieren. Ob wegen Leerstand oder aufgrund von Renovierungsarbeiten – der Anbieter muss gemäß der Obliegenheitspflicht über solch abweichende Nutzung informiert werden.
Wohngebäudeversicherung bei Neubau
 Bei einem Neubau ist es ratsam, schon nach dem ersten Spatenstich den Traum von den eigenen vier Wänden finanziell abzusichern. Eine WGV hilft und schützt den Neubau vor Schäden.
Viele Versicherungsanbieter offerieren bereits beim Rohbau eine Versicherung an. Diese schützt normalerweise aber erst mal nur gegen Feuer. Gerade während des Baus ist es schon häufiger passiert, dass es zu einem Brandherd gekommen ist. Die Folgen sind für Bauherren schrecklich und nur die wenigsten können die Kosten übernehmen.
Ist das Haus bezugsfertig, so wandelt sich die ursprüngliche Feuerversicherung in eine Gebäudeversicherung um.
 Ab wann ist die Gebäudeversicherung bei Neubau zu zahlen?
 Wie erwähnt, gibt es derzeit keine gesetzliche Pflicht für den Abschluss einer WGV. Viele Banken verlangen jedoch den Abschluss einer solchen Versicherung, sofern der Neubau vorfinanziert werden soll. Deshalb ist es sinnvoll und empfehlenswert, einen Vergleich anzustellen und sorgenfrei in das neue Leben als Eigenheimbesitzer zu starten.
 Gibt es Rabatte für Neubauten?
 Einige Anbieter offerieren bei einem Neubau Rabatt. Bei Abschluss reicht dieser Nachlass zwischen 10 und 50 %. Normalerweise sieht das Prozedere so aus, dass sich der offerierte Rabatt jährlich verringert. Das geht solange weiter, bis der normale Tarifbetrag erreicht ist.
 Das sollten sie bei der Wahl der Versicherung beachten
 Bei der Wahl einer Gebäudeversicherung gibt es eine Reihe von Aspekten zu beachten. Ungeachtet der Gründe sollten Eigentümer selbst vorausdenken und eine Wohngebäudeversicherung abschließen.
Eine private Haftpflichtversicherung deckt eigene Schäden an dem Gebäude nicht ab und genügt daher nicht. Bei Verzicht auf eine GV riskieren Eigentümer, dass der finanzielle Schaden zu einer Überforderung wird.
Viele Interessenten schließen die erstbeste Versicherung ab. Eine Versicherung des Gebäudes ist jedoch ein individuelles und kein Massenprodukt, welches es von der Stange gibt. Deshalb empfiehlt es sich, einen Vergleich der verschiedenen Anbieter durchzuführen.
Auf diese Weise können die Bedürfnisse festgelegt werden. Ein Vergleich hilft zudem dabei, den Anbieter mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.